Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Doberschau-Gaußig
Öffentliche Bekanntmachung der Gemeindeverwaltung Doberschau-Gaußig zur Widmung eines beschränkt-öffentlichen Weges im Ortsteil Schlungwitz
Aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses Nr. 27/04/11 vom 19.04.2011 hat die Gemeindeverwaltung Doberschau-Gaußig am 24.09.2026 die Widmung des 0,018 km langen Weges mit der Bezeichnung "Zufahrt Turnhalle Schlungwitz" im Ortsteil Schlungwitz zum beschränkt-öffentlichen Weg verfügt. Straßenbaulastträger ist die Gemeinde Doberschau-Gaußig. Widmungsbeschränkungen wurden keine verfügt.
Die Widmungsverfügung einschließlich der Karte kann ab dem 30.09.2026 für die Dauer von zwei Wochen, also bis einschließlich 14.10.2026, während der Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung Doberschau-Gaußig, OT Gnaschwitz, Hauptstraße 13, in 02692 Doberschau-Gaußig im Sekretariat eingesehen werden. Sie wird im gleichen Zeitraum auf der Internetseite der Gemeinde Doberschau-Gaußig eingestellt. Die Widmungsverfügung gilt mit Ablauf der zweiwöchigen Niederlegungsfrist als bekannt gegeben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Doberschau-Gaußig, OT Gnaschwitz, Hauptstraße 13, in 02692 Doberschau-Gaußig einzulegen.
Doberschau-Gaußig, den 30.09.2026
Alexander Fischer
Bürgermeister