Bürgerbeteiligung

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeindeverwaltung Doberschau-Gaußig zur Widmung eines öffentlichen Feld- und Waldweges im Ortsteil Zockau als Anschluss an die Ortsstraße „Am Anger“

Aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses Nummer 97/11/2022 vom 22.11.2022 hat die Gemeindeverwaltung Doberschau-Gaußig am 20.09.2023 die Widmung des 0,541 km langen Weges mit der Bezeichnung "Anschluss an Ortsstraße Am Anger" im Ortsteil Zockau zum öffentlichen Feld- und Waldweg verfügt. Straßenbaulastträger sind die jeweiligen Eigentümer der betroffenen Flurstücke. Widmungsbeschränkungen wurden keine verfügt.                                                                                                                          

Die Widmungsverfügung einschließlich der Karte kann ab dem Tage ihrer öffentlichen Bekanntmachung für die Dauer von zwei Wochen während der Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung Doberschau-Gaußig, OT Gnaschwitz, Hauptstraße 13, in 02692 Doberschau-Gaußig im Sekretariat eingesehen werden. Sie wird im gleichen Zeitraum auf der Internetseite der Gemeinde Doberschau-Gaußig eingestellt. Die Widmungsverfügung gilt mit Ablauf der zweiwöchigen Niederlegungsfrist als bekannt gegeben.  

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Doberschau-Gaußig, OT Gnaschwitz, Hauptstraße 13, in 02692 Doberschau-Gaußig einzulegen.