Ehrenamt

Es hat etwas gedauert aber nun ist sie endlich da.

Die neue Sächsische Ehrenamtskarte (gültig bis 31.12.2024) kann unter Verwendung des folgenden Antragsformulars

Antrag auf Erhalt der Sächsischen Ehrenamtskarte

bei der Gemeinde beantragt werden.

Um die Sächsische Ehrenamtskarte zu beantragen, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Dauer des Engagements vor Antragstellung: mindestens 2 Jahre,
  • durchschnittliches Engagement: mindestens drei Stunden wöchentlich,
  • Mindestalter: 14 Jahre,
  • Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt: Freistaat Sachsen

Alle weiteren Informationen können Sie unter www.ehrenamt.sachsen.de/ehrenamtskarte nachlesen.

Lassen Sie sich Ihr ehrenamtliches Engagement durch die Trägerorganisation bestätigen, für die bzw. in deren Rahmen das ehrenamtliche Engagement erfolgt und nutzen Sie die Vergünstigungen der Ehrenamtskarte (z.B. für den Besuch von Schwimmbädern, Schlössern und Museen).

Wir bedanken uns für Ihre Zeit und Energie und wünschen Ihnen viel Spaß mit der Sächsischen Ehrenamtskarte.