Bundestagswahl - Briefwahlunterlagen beantragen
Bundestagswahl - Briefwahlunterlagen beantragen

Bundestagswahl - Wahlscheinbeantragung
Am Sonntag, den 23. Februar 2025, findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Die Wahlbenachrichtigungen werden durch die Gemeinde Doberschau-Gaußig bis 02. Februar 2025 versandt. Mit diesen Benachrichtigungen können die Unterlagen für die Briefwahl beantragt werden.
Die Beantragung eines Wahlscheins mit Briefzustellung ist möglich bis 20. Februar 2025 - 15:00 Uhr, bei Selbstabholung im Gemeindeamt (Hauptamt Frau Janetz/Frau Boldt) zusätzlich bis 21. Februar 2025 - 15:00 Uhr.
Wahlscheine können von den in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bei der Gemeindeverwaltung Doberschau-Gaußig, Hauptamt (Fr. Janetz/Fr. Boldt), OT Gnaschwitz, Hauptstraße 13, 02692 Doberschau-Gaußig, mündlich, schriftlich oder elektronisch, jedoch nicht telefonisch, beantragt werden. In dem Antrag sind die Anschrift des Wahlberechtigten sowie sein Geburtsdatum oder die laufende Nummer, unter der er im Wählerverzeichnis geführt wird, anzugeben.
Bitte beantragen Sie rechtzeitig Ihre Briefwahlunterlagen und beachten Sie die Postlaufzeiten.
Eine Antragsbearbeitung bzw. Zustellung der erforderlichen Briefwahlunterlagen kann erst nach dem 03.02.2025 (nach jetzigem Kenntnisstand vorrausichtlich erst ab 10.02.2025) erfolgen.