Bauleitpläne Ortssteil Gaußig

Ehrenamtsförderung "Gutes tun" Landkreis Bautzen

 

Der Freistaat Sachsen stellt dem Landkreis Bautzen auch im Jahr 2023 Mittel in Höhe von 150.000 Euro für die kommunale Ehrenamtsförderung zur Verfügung.

Egal ob Vereinskleidung, Material für Sitzgelegenheiten oder Ausstattung für das Vereinsheim – der Landkreis Bautzen unterstützt und fördert aus dem kommunalen Ehrenamtsbudget entsprechend der Ehrenamtsrichtlinie das bürgerschaftliche Engagement seiner Bürger.

„Ich freue mich, dass uns die Mittel des Freistaates Sachsen bereitgestellt werden, um dort zu unterstützen, wo durch ehrenamtliches Engagement in unserem Landkreis Gutes getan wird, so die Ehrenamtsbeauftragte Dunja Reichelt. Ziel der Förderung ist es, Vereine und Initiativen dabei zu unterstützen, in ihrem Zuständigkeitsbereich ehrenamtliches Engagement zu fördern und zu würdigen.“

Verfahren läuft bis 30.09.2023

Die Antragstellung erfolgt mittels eines einfachen Onlineverfahrens. Es wird kein Antrag in Papierform oder eine Unterschrift benötigt. Das Landratsamt Bautzen entscheidet über die Förderfähigkeit. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Wichtig ist, dass die Maßnahme im Jahr 2023 umzusetzen ist.

Zwischen 200 Euro und 1.500 Euro können beantragt werden

Zuwendungsfähig sind Projekte, Maßnahmen oder Vorhaben zur Gewinnung von Bürgern für ein Ehrenamt, zur Unterstützung der Ausübung eines Ehrenamtes, zur Anerkennung und Würdigung Ehrenamtlicher oder die Anschaffung geringwertiger Wirtschaftsgüter, die im Zusammenhang mit der Ausübung eines Ehrenamtes stehen.

Nicht gefördert werden Investitionen, Personalausgaben oder Aufwandsentschädigungen sowie Maßnahmen, die bereits durch andere Förderprogramme unterstützt werden z.B. durch die Sportförderrichtlinie, Feuerwehrrichtlinie, Kulturförderrichtlinie oder Förderrichtlinie der Stiftung für das sorbische Volk.

Weitere Informationen zur Antragsstellung Ehrenamtsförderung finden Sie hier:

Hier finden Sie das Formular.

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