Bauleitpläne Ortssteil Gaußig

GRUNDSÄTZLICHES POSITIONSPAPIER

R E G I O N BAUTZEN


GRUNDSÄTZLICHES POSITIONSPAPIER
zur Strukturentwicklung in der Region Bautzen


Am 11.01.2022 trafen sich erneut die Vertreter der Städte und Gemeinden aus der Region
Bautzen im Rathaus Bautzen zu einer gemeinsamen Konferenz zum Strukturwandel. Die
Region Bautzen sieht sich als Interessensvertretung aller Kommunen im Bautzener Umland
der Oberlausitz und damit auf einer Ebene mit der Lausitzrunde. Die 21 Gemeinden der Region
Bautzen vertreten über 116.000 Einwohner auf einer Gesamtfläche von mehr als 800 km². In
diesem Ballungsgebiet leben fast 40% der Einwohner des Landkreises Bautzen.


Die Region Bautzen nimmt zur Kenntnis, dass in den Monaten seit Beginn des Förderverfahrens
„Strukturwandel“ viele Landesprojekte eine Förderzusage erhalten haben. In den nächsten
Monaten sollte nunmehr der Fokus auf der Entwicklung der Region Bautzen und Hoyerswerda
liegen, da neben den kleinen Maßnahmen auf kommunaler Ebene vor allem Landes- und
Bundesprojekte in der Achse Görlitz-Cottbus angeschoben wurden, während die
Entwicklungsachse Bischofswerda-Oberland-Bautzen-Görlitz absolut unterproportional
berücksichtigt wurde.


Die Bürgermeister der Region Bautzen stehen gemeinsam zusammen, um den Strukturwandel
im Sinne des Wortes für die Region zu meistern. Uns geht es dabei vor allem um die
STRUKTUR-Entwicklung und den nachhaltigen Einsatz von Fördermitteln. Die Region Bautzen
fordert daher den sofortigen Aufbau einer Interessensvertretung im Landkreis Bautzen in Form
einer Entwicklungsgesellschaft analog der Entwicklungsgesellschaft Niederschlesische
Oberlausitz mbH für den Raum Görlitz und der EGC Entwicklungsgesellschaft Cottbus mbH für
den Raum Cottbus. Die enormen Herausforderungen bei der strukturellen Wandlung der
nächsten Jahre kann das Kreisentwicklungsamt des Landkreises Bautzen und die Verwaltungen
der Kommunen nicht alleine schaffen. Wir stehen daher bereit, beim Aufbau einer solchen
Gesellschaft zu unterstützen. Die Praxis hat gezeigt, dass die Sächsische Agentur für
Strukturentwicklung allein nicht ausreicht, um eine nachhaltige Entwicklung in den Regionen
zu unterstützen, da sie vordergründig Verwaltungsaufgaben wahrnimmt. Die jährlichen Mittel
für die SAS sollten zum Aufbau tragfähiger Strukturen in den Landkreisen genutzt werden.


Die Städte und Gemeinden der Region Bautzen haben sich darüber hinaus auf Leitprojekte
verständigt, die im Rahmen des Strukturwandels auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene
prioritär für die Region Bautzen gefördert werden sollen, da von diesen die gesamte Region
nachhaltig profitiert.

Dazu gehören:

1. Ausbau der Infrastruktur (Bahn und Straße)

Die priorisierte und sofortige Elektrifizierung der Bahnstrecke Dresden – Bautzen –
Görlitz als Hauptentwicklungsachse des wirtschaftlichen Raumes.


2. Stärkung der (Hochschul)-Bildung

Die Ansiedelung eines Großforschungszentrums Bau (Lausitz Art of Building) im Raum
Bautzen und Hoyerswerda, sowie der Ausbau der BA Bautzen zur dualen Hochschule.


3. Wirtschaftsförderung durch Ansiedlungspolitik und Clusterbildung im
Bereich neuer Technologien

Die Entwicklung eines zentralen Logistikzentrums im Bautzener Süden mit StraßeSchiene-Schnittstelle beim gleichzeitigen Ausbau der Verkehrsinfrastruktur.


4. Kleinräumige Stärkung der Daseinsvorsorge in den Städten und Gemeinden

 

Zum grundsätzlichen Förderverfahren mahnen die Bürgermeister mehr Realitätsnähe und
Praxis an. Der bisherige Begleitausschuss darf nicht als Alibigremium zur Zustimmung der
Kommunen für fragliche Landesprojekte benutzt werden. Weiterhin dürfen Fachförderungen
nicht zu Gunsten der Strukturwandelförderung eingestampft werden. Es sollte bei
Landesprojekten einen verbindlichen regionalen Proporz geben.


Die Bürgermeister der Städte und Gemeinden:


Bautzen
Sohland an der Spree
Schirgiswalde-Kirschau
Radibor
Grossdubrau
Königswartha
Neschwitz
Crostwitz
Göda
Burkau
Demitz-Thumitz
Doberschau-Gaussig
Wilthen
Obergurig
Cunewalde
Großpostwitz
Kubschütz
Hochkirch
Weißenberg
Malschwitz
Neukirch/Lausitz

gezeichnet am 11.01.2022

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