Bauleitpläne Ortssteil Gaußig

Investitionsprogramm „Barrierefreies Bauen - Lieblingsplätze für alle" 2027

Das Investitionsprogramm „Barrierefreies Bauen - Lieblingsplätze für alle“ wird aufgrund des großen Bedarfs auch im Jahr 2027 fortgeführt.
Bis zum 30.11.2026 können wieder Anträge mit den notwendigen Anlagen für eine Zuwendung zum Abbau bestehender Barrieren beim Landratsamt Bautzen, Sozialamt, eingereicht werden.

Das Formular zum Antrag finden Sie unter
https://www.landkreis-bautzen.de/landratsamt/dienstleistung/foerderung-des-barrierefreien-bauens/272.

Bitte senden Sie die Bilder vor und nach der Maßnahme nur über folgendes Kontaktformular:

Link Kontaktformular: https://fs.egov.sachsen.de/formcycle/form/alias/704/LRABZ_00383/

Mit den Fördermitteln soll Menschen mit Behinderungen ein gleichberechtigter Zugang zu öffentlich zugänglichen Gebäuden und Einrichtungen ermöglicht werden.

Die Fördermittel sollen
1. für kleine Investitionen zum Abbau bestehender Barrieren insbesondere im Kultur-, Freizeit-, Bildungs- und Gesundheitsbereich bereitgestellt werden. Dabei ist der Gastronomiebereich ausdrücklich mit umfasst.
2. für kleine Investitionen zur Schaffung von Barrierefreiheit in bestehenden ambulanten Arztpraxen und Zahnarztpraxen genutzt werden. Unter ambulant wird die medizinische Versorgung des Patienten in einer Praxis ausschließlich für die Dauer der Behandlung und nicht für einen längeren Zeitraum verstanden.

Die Förderung öffentlicher kommunaler Gebäude sowie öffentlicher Infrastruktur oder öffentlicher Aufgabenträger ist ausgeschlossen. Mögliche Ausnahmen sind hier freiwillige Angebote, wie beispielsweise Bibliotheken, Museen, Stadtteilzentren, Sportstätten des Freizeit- und Breitensports, Freibäder, Jugend- und Freizeittreffs, Seniorenbegegnungsstätten, Volkshochschulen, u.a.

Das Investitionsprogramm „Barrierefreies Bauen – Lieblingsplätze für alle“ wird aus Fördermitteln des Freistaates Sachsen umgesetzt und erfolgt im Rahmen der Richtlinie Investitionen Teilhabe des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) vom 13.12.2022.

Besonders wichtig:
- Zuwendungsempfänger - Letztempfänger - kann der Betreiber (auch Mieter/Pächter) der öffentlich zugänglichen Einrichtung sein, wenn bei Baumaßnahmen eine schriftliche Zustimmung des Eigentümers vorliegt.
- Die zuwendungsfähigen Ausgaben können bis zu 100% gefördert werden, pro Einzelprojekt jedoch höchstens 25.000 Euro.
- Die Zweckbindungsfrist für bauliche Maßnahmen beträgt 12 Jahre und für nicht bauliche Maßnahmen 5 Jahre.
- Die Maßnahmen sind im Kalenderjahr 2027 umzusetzen.

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