Bürgerbeteiligung

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeindeverwaltung Doberschau-Gaußig zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Wohnpark Am Schloss Gaußig“ in Gaußig

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1-3 Baugesetzbuch (BauGB) zum Entwurf der Satzung zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Wohnpark Am Schloss Gaußig“ in Gaußig in der Fassung vom 8. April 2025

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1-3 Baugesetzbuch (BauGB) zum Entwurf der Satzung zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Wohnpark Am Schloss Gaußig“ in Gaußig in der Fassung vom 8. April 2025.

Der Gemeinderat der Gemeinde Doberschau-Gaußig hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.04.2025 die Eröffnung des Verfahrens zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Wohnpark Am Schloss Gaußig“ beschlossen, den Entwurf der Satzung zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Wohnpark Am Schloss Gaußig“ in der Fassung vom 8. April 2025, bestehend aus Planfassung und der Begründung, gebilligt und diesen zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Der Geltungsbereich der Teilaufhebung umfasst die Flurstücke:

566, 567, 568, 569, 570, 571/1, 572/1, 575/1, 577/1, 578/1, 579, 580, 581, 582, 584/3, 584/4, 584/5, 584/6, 584/7, 584/8, 584/9, 584/10, 585, 586, 587, 588, 589/1, 590, 591, 592, 593, 594, 595, 596/1, 597/1, 598, 607/3, 607/4, 608/11, 608/10, 608/9, 608/6, 608/7, 608/8, TF610/6, TF610/5, TF610/4, TF610/3, TF610/2, 611, 612, 613, 614, 615, 616, 610/10, TF610/8, TF610/9, TF610/7, 610/11, 609/3, 609/4, 600/3, 600/2, 599, 601, 565, TF610/12, TF383, 211, 607/1, 607/5, 589/2, 584/2, 583/1 Gemarkung Gaußig. Die Fläche des Teilaufhebungsbereiches umfasst eine Fläche von 58.005 m².

Maßgebend für den Geltungsbereich ist die zeichnerische Festsetzung in der Planzeichnung M 1: 1.000 – des Bebauungsplans.

 

Aufgrund der fast vollständigen Bebauung im Teilbereich des B-Plangebiets wird angenommen, dass der Bebauungsplan im aufzuhebenden Bereich seine Aufgabe gem. § 1 BauGB zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung erfüllt hat. Die Notwendigkeit zur Aufrechterhaltung der Teilfläche des Bebauungsplans wird deshalb nicht mehr gesehen.

Es wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird, da die Aufhebung des Bebauungsplans wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB erfolgt.

Im Zuge des Verfahrens zur Teilflächenaufhebung ist eine Eingriffs- / Ausgleichsbilanz für den Aufhebungsbereich zu erbringen, mit welcher nachzuweisen ist, dass der Eingriff in Folge der notwendigen zusätzlichen Flächenversiegelungen naturschutzrechtlich kompensiert werden konnte. Die Eingriffs- / Ausgleichsbilanz ist Bestandteil der Unterlagen, welche zur öffentlichen Auslegung bestimmt sind.

Der Entwurf der Satzung zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Wohnpark Am Schloss Gaußig“ in der Fassung vom 8. April 2025 wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB einschließlich der Begründung für die Dauer von mindestens einen Monat im Internet veröffentlicht, und zwar

 

                    vom 12. Mai bis einschließlich 18. Juni 2025

 

digital auf der Homepage unter Bürgerbeteiligung - Gemeinde, Doberschau, Gnaschwitz, Gaussig, Oberlausitz, Ort, Bautzen, Sachsen,  https://www.doberschau-gaussig.de/buergerbeteiligung.html und digital im Landesportal Bauleitplanung.

Zusätzlich zur Einstellung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung des Entwurfs der Satzung zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Wohnpark Am Schloss Gaußig“ in der Gemeindeverwaltung Doberschau-Gaußig, Hauptstraße 13, 02692 Gnaschwitz im Sekretariat während der Öffnungszeiten und Einsicht nach vorheriger Terminabstimmung

 

Öffnungszeiten:

Montag                     9:00 - 12:00 Uhr

Dienstag                   9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag              9:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag                       9:00 - 12:00 Uhr

 

Während der Auslegungsfrist wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Stellungnahmen sollen auf elektronischem Wege übermittelt werden, können aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung Doberschau-Gaußig vorgebracht werden.

Stellungnahmen, die nicht fristgemäß abgegeben worden sind, können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Eine Mitteilung über das Abwägungsergebnis kann nur zu Stellungnahmen erfolgen, bei denen die Anschrift des Verfassers lesbar beigefügt ist. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem sächsischen Datenschutzgesetz (SächsDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender-angaben angeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

 

Doberschau-Gaußig, den 07.05.2025

 

Alexander Fischer

Bürgermeister

 

Anlagen:

A1_Bestandsplan_Schlosspark_Gaussig_20250408-Bestand1993

A2_Bestandsplan_Schlosspark_Gaussig_20250408-Bestand2025

B_Plan_Gaußig_Schloss_Teilaufhebung_E_u_A_20250408

Teilaufhebung_B_Plan_Schlosspark_Gaussig_20250408